Eilverordnung zum Bienenschutz

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am 21. Juli eine Eilverordnung zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben unterzeichnet. Bei der Verordnung geht es um Wintergetreide-Saatgut, das mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, mit den Neonicotinoiden Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam nämlich. In Zukunft ist es verboten, mit solchem Saatgut zu handeln oder es auszusäen. „Die Vitalität und Gesundheit der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen Bienen zu schützen ist mir ein großes Anliegen“, sagte der Minister.

In Deutschland ist es schon länger untersagt, das Saatgut mit diesen Insektiziden zu behandeln. Die Eilverordnung soll verhindern, dass mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut aus anderen Ländern importiert wird. Absicht der Eilverordnung ist es, die Bienen vor insektizid-haltigem Staub zu schützen. „Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind“, so der Minister.

(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/164-SC-Bienen.html Abruf 26.7.15)

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