Gesetzliche Unfallversicherung für Imker

Hartmut Fanck, Unfallversicherung Imker
Bild: H. Fanck - Imker sind auch versicherungspflichtig

Irgendwie sind Imker auch Landwirte. Und für Landwirte gibt es eine Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Ruth Auschra fragte Hartmut Fanck von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – Bereich Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag – nach den Einzelheiten.

 

Herr Fanck, wie lange ist Imkerei ein Hobby, ab wann gehen Sie von einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aus? Gibt es da klare Grenzen?

Fanck: Nach gesetzlicher Vorgabe besteht ab 26 Bienenvölkern Versicherungs- und Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Bei kleineren Imkereien besteht immer Versicherungspflicht, wenn sie neben einer Landwirtschaft geführt wird. Kleinere Imkereien ohne Landwirtschaft können zudem freiwillig versichert werden.

Manche Imker ärgern sich über diese Zwangsversicherung. Was passiert oder kann passieren, wenn ein Imker einfach nicht alle Völker meldet, die er hat?

Fanck: Es kann zu rückwirkenden Beitragsforderungen und zu Problemen bei einem Unfall kommen. Auch Bußgelder können anfallen.

Was kostet die Versicherung für einen kleinen Imker, also zum Beispiel für einen Imker mit 30 Völkern?

Fanck: Der Jahresbeitrag beträgt 256,45 Euro. Für diesen Beitrag sind der Imker selbst, sein mitarbeitender Ehegatte und alle Beschäftigen/Aushilfen gegen Arbeitsunfall versichert.

Und welche Leistung erhält der Imker dafür?

Fanck: Alle für die gesetzliche Unfallversicherung typischen Leistungen, wie u. a. Arztbehandlung (ohne Zuzahlungen), Krankenhausbehandlung, Berufshilfeleistungen, Unfall- und Hinterbliebenenrenten. Ausführliche Hinweise finden Sie unter www.svlfg.de

Gibt es Ihrer Erfahrung nach typische Imkerunfälle? Ich persönlich bin z.B. freiwillig in die Berufsgenossenschaft eingetreten, als ich einen Praktikanten beschäftigt habe, der regelmäßig für Interviews mit dem Fahrrad durch Berlin gefahren ist…

Fanck: Versichert sind alle Tätigkeiten für die Imkerei einschließlich Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Typische Imkerunfälle gibt es nicht.

Und sind diese Regelungen für alle Bundesländer gleich?

Fanck: Ja.

Dann bedanke ich mich für Ihre Hinweise.

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