Propolis ernten und verkaufen?

Propolistinktur

Ein Imker darf Propolis selbst anwenden. Und er darf Rohpropolis weiterverkaufen. Alles, was darüber hinaus geht, wird schwieriger. Der Verkauf von Propolis-Lösung zum Beispiel. Auf dem Etikett sollten Name des Herstellers, Anschrift, Gebindegröße, Propolis-Konzentration und Lösungsmittel vermerkt sein – mehr nicht.
Viele Anwender – vom Imker über Heilpraktiker bis hin zu Wissenschaftlern – sind zwar überzeugt und können auch belegen, dass Propolis-Lösung gesundheitsfördernde Wirkungen hat. Trotzdem sind Angaben wie „Propolis-Heiltropfen“ oder „Propolis-Arznei“ rechtlich betrachtet unzulässig. Genauer gesagt: Der Begriff „Propolis-Arznei“ auf dem Etikett ist nur dann erlaubt, wenn man auch über eine arzneimittelrechtliche Zulassung verfügt – und die ist schwer zu bekommen.
Selbst die Beschriftung „Tinktur“ und der Tropfeinsatz auf der Braunglasflasche könnten von Amt oder Käufer als Hinweis auf eine Anwendung als Arznei aufgefasst werden, warnen die Autoren des Artikels.
Bei Propolis-Kosmetik sieht die Sache nicht sehr viel anders aus. Eine Propolis-Lösung, die als „Propolis-Kosmetik“ verkauft werden soll, muss auch als Kosmetikum angemeldet werden. Auch hier gibt es einige gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Quelle: Kunz N, Schroeder A: Propolis ernten, verarbeiten, verkaufen. ADIZ/db/IF 1 / 2012

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